
Kursteilnehmer
FAQ
NiSV Kurse:
- Teil 1: E-Learning
- Teil 2: Onlineseminare
- Teil 3: Praxis-Unterricht
- Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde
- Optische Strahlung
- Ultraschall
- EMF in der Kosmetik
- EMF zur Stimulation
Der Kurs "Grundlagen der Haut" ist lediglich für diejenigen erforderlich, die weder als staatlich anerkannte Kosmetikerinnen noch als Meisterkosmetikerinnen qualifiziert sind oder die am 05.12.2021 keine fünfjährige Berufserfahrung nachweisen konnten.
Falls Sie auch nach dem 01.01.2023 weiterhin gesetzeskonform Haarentfernungen oder Hautverjüngungen mittels IPL-Technik oder Lasern durchführen möchten.
Nein. Die NiSV ist von der Gesetzesgrundlage für Laserschutzkurse unabhängig.
Für bestimmte Präsenzzeiten ist die Anwesenheit eines Arztes bei Ultraschalluntersuchungen und sogar eines Facharztes für Dermatologie oder plastische Chirurgie bei optischer Strahlung erforderlich. Ohne diese qualifizierten Ärzte mangelt es an der erforderlichen Fachkompetenz.
Es gibt bereits Fälle, in denen Schulungsanbieter während der Lehrgänge einen Arzt lediglich auf dem Papier nachweisen, ohne dass dieser tatsächlich vor Ort war. Sollte eine solche Irregularität der DAKKS (die Aufsichtsbehörde für Zertifizierer) oder einer anderen zuständigen Stelle gemeldet werden, könnte der Nachweis der Fachkunde rückwirkend für ungültig erklärt werden.
Bestellvorgang & Terminbuchung:
Um einen NiSV-Kurs von MyNiSV zu kaufen, gehen Sie zu der gewünschten Schulung, für die Sie sich interessieren. Dort sollten Sie Informationen zu den angebotenen Kursen, Kursgebühren und Anmeldemodalitäten finden. Folgen Sie den Anweisungen zur Kursregistrierung und Zahlung, um Ihren Kurs zu erwerben und Zugang zu den Schulungsinhalten zu erhalten.
Sobald Sie sich für eine Schulung entschieden haben, können Sie, bevor Sie die Buchung tätigen, Ihren gewünschten Kurszeitraum auswählen.
Apparative Behandlungen stehen wegen ihrer hohen Effektivität stark im Fokus und verzeichnen dementsprechend eine große Nachfrage. Um spezifische apparative Techniken anwenden zu dürfen, ist es notwendig, entsprechende NiSV-Fachkundenachweise vorzuweisen. Diese beziehen sich auf die jeweilige Technologie, wie optische Strahlung, Ultraschall oder EMF Radiofrequenz, und werden durch gezielte NiSV-Schulungen erlangt. Für die Erlangung jedes Fachkundenachweises ist das Basismodul „Grundlagen der Haut“ zu absolvieren oder ein entsprechender Bildungsnachweis zu erbringen, zusätzlich muss das jeweilige Fachkundemodul erfolgreich abgeschlossen werden. Die Möglichkeit, Basismodul und eines oder mehrere Fachkundemodule als Kombischulung zu einem vergünstigten Preis zu buchen, bietet eine kosteneffiziente und zeitsparende Weiterbildungsoption.
Lernportal Bedienung:
Nach der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung, die eine Anleitung für Ihre Lernreise beinhaltet.
Sobald Sie angemeldet sind, können Sie über "MEIN KONTO" zu Ihrem Lernportal gelangen, indem Sie einfach auf den Button "Lernportal" klicken. Alternativ führt die Anmeldung direkt zum Lernportal.
Welche ersten Schritte sind im Lernportal zu unternehmen? Sie haben die Freiheit, die Reihenfolge der zu bearbeitenden Inhalte selbst zu bestimmen.
Das bedeutet, Sie können zunächst mit den E-Learning-Teilen beginnen (gekennzeichnet durch blaue Kacheln) und dort alle erforderlichen Lernkontrollen absolvieren.
Parallel dazu können Sie sich bereits auf die Seminarabschnitte vorbereiten, indem Sie die orangefarbenen Kacheln durcharbeiten. Der Abschluss dieser Pakete ist nicht zwingend erforderlich, sondern dient als Vorbereitung auf die Seminarteile.
Sobald Ihre Schulung vorbei ist, schließt sich dementsprechend auch das Portal.
Fachliche Qualifikation für den Einsatz am Menschen
Dies bedeutet allerdings noch nicht, dass Aussagen über den praktischen Einsatz der Geräte an Menschen getroffen wurden. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind primär in zwei Gesetzestexten festgelegt, nämlich im NiSG und in der NiSV.
Mit dem Wirksamwerden der NiSV am 31. Dezember 2020 wurden die Vorgaben zur fachlichen Qualifikation für die Ausführung gewerblicher, nicht-medizinischer (in der Regel ästhetischer) Laserbehandlungen am Menschen deutlich verschärft. Diese Vorgaben umfassen den Arztvorbehalt, die notwendige Fachkunde sowie die Möglichkeiten zur ärztlichen Delegation und sind ebenfalls für approbierte Ärzte von Bedeutung.
Nicht-medizinisches Personal wie Heilpraktiker oder Kosmetiker dürfen lediglich oberflächliche Hautbehandlungen, beispielsweise die Entfernung von Haaren, vornehmen.
Nur approbierte Ärzte sind berechtigt, folgende nicht-medizinische Laserbehandlungen durchzuführen:
- Das Entfernen von Tätowierungen oder Permanent-Makeup,
- Die Behandlung von Gefäßveränderungen,
- Die Behandlung pigmentierter Hautveränderungen,
- Ablative Laseranwendungen,
- Anwendungen, bei denen die Schutzbarriere der Epidermis durchbrochen wird,
- Anwendungen mit optischer Strahlung, die Effekte über die Haut und deren Anhangsgebilde hinaus haben, wie etwa die Reduktion von Fettgewebe.
Seit dem 1. Januar 2023 ist für die Durchführung gewerblicher, nicht-medizinischer Laseranwendungen eine spezifische Fachkunde erforderlich. Diese Regelung betrifft sowohl approbierte Ärzte als auch deren Praxismitarbeiter, denen Behandlungen übertragen werden können.
Fachärzte in den Bereichen Dermatologie sowie Plastische und Ästhetische Chirurgie verfügen bereits durch ihren Facharztstatus über die notwendige Fachkunde gemäß NiSV und benötigen daher keine zusätzliche Qualifikation.
Für andere Facharztrichtungen ist der Erwerb der Fachkunde über spezielle Fortbildungsmaßnahmen notwendig. Die Bundesärztekammer hat zu diesem Zweck eine Musterfortbildungsordnung herausgegeben, die die erforderlichen Inhalte und den Umfang dieser Fortbildungen definiert.
Ärzte, die nicht über die entsprechende Fortbildung oder einen der erforderlichen Facharzttitel verfügen, sind von der Ausführung nicht-medizinischer Laserbehandlungen ausgeschlossen.
Alle Personen, die nicht-medizinische Laserbehandlungen ausführen wollen, müssen über die notwendige Fachkunde verfügen. Dies gilt ebenso für Medizinische Fachangestellte (MFA), an welche solche Behandlungen übertragen werden.
Die erforderliche Fachkunde können MFA durch spezielle Fortbildungen erlangen, deren Standards die Bundesärztekammer in einer Musterordnung festgelegt hat. Die Fortbildungsinhalte für MFA sind im Vergleich zu den Fortbildungen für Ärzte weniger umfangreich. Besonders erfahrene MFA aus dermatologischen Fachpraxen müssen lediglich bestimmte Teilbereiche der Fortbildung absolvieren.
Die Durchführung der NiSV fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Bei der Auslegung der NiSV leisten das Bundesumweltministerium sowie das Bundesamt für Strahlenschutz Unterstützung. Für spezifische Fragen zum Vollzug sollten sich Interessierte an die zuständigen Behörden oder an die obersten Landesbehörden wenden.
